Die aktuelle Neuregelung zur Heizungsmodernisierung gewährt Immobilieneigentümern bis Ende 2028 Planungssicherheit ohne sofortige Austauschpflicht für bestehende Anlagen. Ab 2029 wird der Neueinbau fossiler Heizungen jedoch an eine verpflichtende 10-prozentige Quote klimafreundlicher Brennstoffe sowie steigende Betriebskosten gebunden. Um finanzielle Risiken bei der Mietumlage zu vermeiden, garantiert der Gesetzgeber bis dahin umfangreiche staatliche Förderungen für den Umstieg auf nachhaltige Systeme.


Was ist das Wichtigste zur Schimmelvermeidung? Der effektivste Schutz vor Schimmelbildung ist die konsequente Kontrolle von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit durch korrektes Heizen, Stoßlüften und die Sicherstellung ausreichender Luftzirkulation. Schimmel benötigt Feuchtigkeit, die sich als Kondenswasser an kalten Oberflächen niederschlägt.
Ab Mai 2026 treten EU-weit neue Vorgaben für Energieausweise in Kraft. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, was in Deutschland durch eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfolgt. Bestehende Regelungen werden dabei nicht ersetzt, sondern um wesentliche Anforderungen ergänzt.


H&S – Die Hausverwaltung GmbH erweitert ihr Angebot für Eigentümer kleiner Objekte bis 10 Wohneinheiten. So übernehmen wir auch für Sie professionelle Hausverwaltungsdienste – maßgeschneidert, persönlich und stressfrei.
Das Problem und die Lösung: Fast 70 Prozent aller Deutschen leben im Mehrfamilienhaus – und genau dort scheiterte bisher oft der Traum vom unkomplizierten E-Auto-Laden. Das Heimladen ist der Schlüssel zur Akzeptanz, doch komplexe Technik und hohe Kosten für die Ertüchtigung der Gebäudeelektrik waren ein massiver Bremsklotz für Eigentümergemeinschaften (WEG).


Die Erstellung einer formell und materiell korrekten Betriebskostenabrechnung bindet Zeit und birgt bei Fehlern finanzielle Risiken. Wir übernehmen diesen Prozess für Sie – präzise, fristgerecht und konform mit der aktuellen Rechtsprechung (BetrKV).
Gemäß § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter dem Mieter jährlich eine Abrechnung über Betriebskosten, einschließlich Heizkosten, zusenden – und zwar innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Die neuen Anforderungen der HeizKV (fernablesbare und Smart-Meter-Gateway-fähige Systeme, Datenschutz und Datensicherheit, Nachrüstungspflicht bis Ende 2026) sind daher Bestandteil der gesetzlichen Abrechnungspflicht nach § 556 Abs. 3 BGB ...


Die H&S Hausverwaltung GmbH bietet ab dem 01.01.2026 wieder freie Kapazitäten für neue Objekte und Eigentümergemeinschaften. Wir übernehmen zuverlässig die kaufmännische und technische Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Mit unserer langjährigen Erfahrung, Transparenz und einem engagierten Team sorgen wir für eine professionelle Betreuung Ihrer Immobilie.
Die Frist für die Entfernung oder Stilllegung von Trinkwasserleitungen aus Blei endet am 12. Januar 2026 gemäß § 17 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, bis zu diesem Datum alle Bleileitungen oder Teilstücke nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beseitigen oder außer Betrieb zu nehmen...

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